Swissness-Rechtsdurchsetzung: Bundesrat unterstützt Empfehlungen von Swiss Brand Experts

von Meret Gulich und Michel Meliopoulos

Swiss Brand Experts hat für den Bundesrat eine Studie zur Swissness-Rechtsdurchsetzung durchgeführt. Die seit 1. Januar 2017 geltende Swissness-Gesetzgebung schützt die Marke Schweiz und nützt ihr – zuerst in der Schweiz, zunehmend im Ausland. Weil Swissness konsequent nutzende und schützende Unternehmen erfolgreich sind, sollen Unternehmen im Inland vermehrt informiert sowie Kooperationen und bilaterale Verträge für den Schutz im Ausland ausgebaut werden.

Swiss Brand Experts wurde im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vom Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum ausgewählt, um eine Studie für den Bundesrat zur Durchsetzung der neuen Swissness-Gesetzgebung durchzuführen.

Umfassende Analyse

Übersicht der interviewten Anspruchsgruppen und Rechtsspezialist*innen

Für die Studie führten wir unter anderem persönliche Tiefeninterviews mit Entscheidungsträger*innen aus 48 Organisationen sowie mit 10 Rechtsspezialist*innen aus dem In- und Ausland durch. Im Fokus unserer Untersuchung standen die folgenden Fragen:

  • Was sind die unterschiedlichen Motivationen und Konstellationen hinter den unterschiedlichen Aufwendungen und Anstrengungen für die Swissness-Rechtsdurchsetzung?
  • Mit welchen organisatorischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Herausforderungen ist die Missbrauchsbekämpfung konfrontiert?
  • Welche Vorgehensweisen haben sich in der Missbrauchsbekämpfung bewährt?

Was es braucht, damit die Swissness-Rechtsdurchsetzung gelingt

Aus diesen Analysen wurden Empfehlungen mit drei Hauptstossrichtungen abgeleitet:

  • Die Sensibilisierung der Anspruchsgruppen in der Schweizer Wirtschaft hat wesentlich zum Rückgang der Missbräuche in der Schweiz beigetragen. Eine weitere Sensibilisierung ist nötig, um das Engagement der Anspruchsträger gegen Missbräuche von Mitbewerbern zu steigern.
  • Das Netz der bilateralen Verträge sollte ausgebaut werden, da es sich als wirkungsvolles Instrument zur Projektion der Swissness-Gesetzgebung ins Ausland erwiesen hat. Auch der internationale Behördendialog hat zu wichtigen Verbesserungen geführt und sollte fortgesetzt werden.
  • Das IGE und die Anspruchsgruppen aus der Schweizer Wirtschaft sollen ihr Know-how und ihre Ressourcen bündeln und eine gemeinsame Durchsetzungsstrategie insbesondere für das Ausland erarbeiten

Bundesrat unterstützt die Empfehlungen

Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 18. Dezember 2020 zu unseren Empfehlungen Stellung genommen:

Der Bundesrat erachtet diese Massnahmen als wichtig und unbedingt weiterzuverfolgen.

Wir freuen uns, dass wir einen Beitrag zum Schutz der Marke Schweiz leisten durften. Wir danken dem IGE für das Vertrauen und allen Beteiligten für ihre wertvolle Teilnahme.

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